Reiseruecktrittsversicherung

Urlaubszeit, Zeit für Reiseversicherung

Für viele Menschen beginnt jetzt die schönste Zeit des Jahres: Urlaub, Ferien. 

Verreisen in ferne oder nahe Länder, andere Kulturen und Menschen kennenlernen, am Strand liegen oder sich in der Natur bewegen. 

Nach dem Abklingen der Corona-Pandemie haben viele Menschen das Bedürfnis, den lange Zeit eingeschränkten Lebensraum zu verlassen und wieder verreisen können. Die Reisewarnungen der Regierung sind mittlerweile für viele europäische Länder aufgehoben worden und durch Reisehinweise mit Verhaltensempfehlungen ersetzt. Das heißt konkret, man kann diese Länder besuchen, aber es gibt Risiken. 

Die Frage, die sich stellt: Welche Reiseversicherung bietet mir welchen Schutz? 

Die beiden wichtigsten Absicherungen in diesem Bereich sind:

 

  1. Auslandsreise-Krankenversicherung 

Die Auslandsreise-KV bietet weltweiten Schutz bei Erkrankungen im Ausland und soll die Kostenübernahme für notwendige medizinische Versorgung leisten. Dies bezieht sich sowohl auf ambulante Maßnahmen als auch auf stationäre Behandlungen.  

Folgende Leistungen im Krankheitsfall sollten im Vertrag vereinbart sein: 

  • Ambulante Behandlungen 
  • Stationäre Behandlung in Krankenhäusern, die über entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen 
  • Zahnbehandlungen zum Zahnerhalt (z.B. einfache Zahnfüllungen) oder mit Schmerzmittel; provisorische Zahnersatzleistungen sowie Reparatur von Zahnersatz 
  • Von Fachärzten verordnete Medikamente, Verbandmittel, Hilfsmittel in einfacher Ausführung, Massagen, Inhalationen oder Krankengymnastik 
  • Rücktransport (sofern medizinisch sinnvoll und vertretbar) 
  • Bergungskosten (z.B. nach einem Unfall) 
  • Überführungskosten nach Todesfall 
  • Bestattungskosten im Ausland 

Im Vertrag sollte kein genereller Selbstbehalt vereinbart sein. 

Die Tarife werden für Einzelpersonen und Familien angeboten. Die Beiträge für eine Auslandsreise-KV richten sich nach Eintrittsalter und Anzahl der versicherten Personen. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel für eine begrenzte Anzahl von Urlaubstagen pro Reise, die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein kann.    

 
 

Hinweis bezüglich einer eventuellen Pandemie 

 

Besteht bei Beginn der Reise eine Reisewarnung für das betreffende Urlaubsland, so ist in der Regel eine Kostenübernahme im Falle der Erkrankung ausgeschlossen. Bei behördlich oder ärztlich angeordneten Corona-Tests übernehmen einige Gesellschaften die Kosten. 

In einigen Verträgen werden Pandemien auch von vornherein ausgeschlossen.  

Ein Rücktransport nach Hause kann aber durchaus abgesichert sein, so dieser denn medizinisch sinnvoll ist.

 

  1. Reiserücktrittversicherung 

Die Reiserücktrittversicherung übernimmt die Kosten einer Reise, sofern diese aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Abgesichert ist der Zeitraum vor Beginn der Reise. 

Die Kombination mit einem Schutz bei Reiseabbruch ist hier durchaus sinnvoll. 

Eine Reiserücktrittversicherung lohnt sich bei Reisen, die lange vor Antritt der Reise gebucht werden. Auch bei Pauschalreisen, Last-Minute-Reisen oder sehr teuren Reisen ist eine entsprechende Absicherung empfehlenswert.  

Zwischen Buchung einer Reise und dem Beginn können viele Ereignisse eintreten, die einen Antritt der Reise unmöglich machen, z.B. 

  • Krankheit 
  • Unfall 
  • Todesfall in der Familie 
  • Verlust des Arbeitsplatzes 
  • Schwangerschaft oder Komplikationen in der Schwangerschaft 
  • Defekte an Prothesen oder Implantaten 
  • Gerichtliche Ladung 
  • uvm. 

Wie oben bereits erwähnt ist der Einschluss einer Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Diese greift dann, wenn der Urlaub aus unerwarteten Gründen beendet oder verlängert werden muss. Zu den Gründen einer vorzeitigen Beendigung können die bereits oben genannten Ereignisse gehören, aber auch Naturkatastrophen im Urlaubsort. 

Erstattet werden die Kosten, die durch die Rückreise entstehen. Außerdem bieten die Versicherer oft auch organisatorische Hilfen an. 

Sollte eine entsprechendes Ereignis eintreten, dass einen Antritt der Reise nicht ermöglicht, sollte so schnell wie möglich der Reiseveranstalter informiert werden, weil die Stornierungskosten bei den Veranstaltern oft gestaffelt sind. Je näher eine Stornierung dem Abreisetag nahe kommt desto höher sind die Stornierungskosten. 

Nach der Information des Veranstalters sollte sofort die Versicherung informiert werden. In der Regel benötigen die Gesellschaften  

  • Kopie des Versicherungsscheins,  
  • den Kostennachweis (Buchungsnachweis, Tickets, …), 
  • Stornorechnung des Veranstalters 
  • Einen Nachweis über den Grund der Stornierung (ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Polizeibericht, …) 

Üblicherweise brauchen Versicherungen ca. 2 – 3 Wochen zur Regulierung und Erstattung des entsprechenden Betrags. 

Je mehr Risiken eine Reiserücktrittversicherung abdeckt umso besser. 

Hier gilt es die Bedingungen der einzelnen Versicherer sorgfältig zu vergleichen und festzustellen, welche Ereignisse tatsächlich versichert sind. 

Wer mehrmals im Jahr verreist sollte im Bedarfsfall über eine Jahres-Reiserücktrittversicherung nachdenken, da diese im Verhältnis zur Einzelabsicherung oftmals günstiger ist. Ein genereller Selbstbehalt sollte ausgeschlossen sein. 

 

Hinweis bezüglich einer eventuellen Pandemie 

Sollte es in der nächsten Zeit wieder dazu kommen, dass Reisewarnungen neu ausgesprochen werden, so schützt eine Reiserücktrittversicherung und auch die Reisabbruchversicherung nicht 

Reisewarnungen werden von den entsprechenden Gesellschaften grundsätzlich nicht abgesichert. 

Auch wenn eine Reise aus Angst vor Erkrankung nicht angetreten wird, sind Versicherungen nicht erstattungspflichtig.  

Solltest Du Fragen oder Anregungen bezüglich dieses Artikels haben oder selbst eine Absicherung deiner Reise benötigen, so schreib uns eine Nachricht an info@think-clever.de . 

Wir wünschen allen eine gute und entspannte Urlaubs- und Ferienzeit. 

Liebe Grüße  

Frank Uhlending / Toralf Schulz 

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